Probenahmen von Abfall sind fester Bestandteil der Akkreditierung von Laboratorien und Ingenieurbüros. Sie sollten aufgabenorientiert und rechtlich nicht beanstandbar durchgeführt werden. Bei der Begutachtung werden oft Abweichungen festgestellt, die u.a. durch Schulung des Personals minimiert werden können.
Durch die Deponieverordnung (DepV) wird die Fach- und Sachkunde des Probenehmers klar definiert. Diese kann durch Teilnahme an einem Probenahmelehrgang nach LAGA PN98 erworben werden und ist regelmäßig, mindestens alle 5 Jahre durch Teilnahme an dieser Schulung aufrechtzuerhalten (Neu! Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis und Deponieverordnung, Artikel 2, Anhang 4 (30. Juni 2020)).
Auch im Zuge der neuen Ersatzbaustoffverordnung (ab 01.08.223 in Kraft getreten) gilt nach § 8 weiterhin die LAGA PN 98 als Regelwerk für die Probenahme. Die Fach- und Sachkunde ist mit einem Lehrgang einschließlich Erfolgskontrolle nachzuweisen. Diese ist alle 5 Jahre aufzufrischen. Es gilt die Protokollpflicht (Aufbewahrungspflicht 5 Jahre). Rückstellproben sind mindestens 6 Jahre aufzubeahren. Die DIN 19698 Teil 1 und Teil 2 können ergänzend herangezogen werden.
Im ersten Teil der Probenehmerschulung zeigen wir die qualitätsgerechte Herangehensweise bei der Planung und Durchführung der Probenahme u.a. bei Haufwerken sowie bewegten und ruhenden Abfallströmen auf Grundlage der LAGA PN 98. Es wird auch auf die DIN19698-1 eingegangen. Wir vermitteln Ihnen die aktuellen nationalen und internationalen Normen und Standards und gehen vertieft auf die Anforderungen der Akkreditierungspraxis ein.
Im praktischen Teil wird unter Einbeziehung aller Teilnehmer eine Probenahme am Haufwerk demonstriert und wichtige Hinweise zur Qualitätssicherung gegeben.
Zielgruppen: Probenehmer und leitende Verantwortliche: Prüflaboratorien, Baustofflabore, Ingenieurbüros, Abfallbetriebe, Deponien, Entsorger, Behörden
Im praktischen Teil wird unter Einbeziehung aller Teilnehmer eine Probenahme am Haufwerk demonstriert und wichtige Hinweise zur Qualitätssicherung gegeben.
Probenehmer und leitende Verantwortliche: Prüflaboratorien, Baustofflabore, Ingenieurbüros, Abfallbetriebe, Deponien, Entsorger, Behörden
Grundlagen und Planung der Probenahme
Anforderungen und Umsetzung der LAGA PN 98
Probenahmeverfahren
Anforderungen der DIN 19698-1
Praktischer Teil – Probenahme Abfall
Prüfung (Multiple Choice Test)
Abschlussdiskussion
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