Asbest ist eine Gruppenbezeichnung für natürlich vorkommende, silikatische Minerale.
Es ist chemisch sehr beständig, nicht brennbar und eignet sich aufgrund der hohen Elastizität, Zugfestigkeit und Bindefähigkeit sehr gut, um es mit anderen Materialen zusammen zu diversen Produkten zu verarbeiten. So wurde es in Deutschland bis zum Herstellungs- und Verwendungsverbot 1993 z.B. in Dacheindeckungen, Fassadenverkleidungen, Wasser- und Abwasserleitungen aus Asbestzement eingesetzt, oder aber auch als Zuschlagstoff für Kitte, Dichtungsmassen, Wandputze und Bodenbeläge verwendet. In der EU gilt dieses Verbot seit 2005.
Allerdings besitzt Asbest auch die Eigenschaft, sich in feine Fasern zu zerteilen, die sich der Länge nach aufspalten und eingeatmet werden können. Gelangen Fasern z.B. in die Lunge oder Zwerchfell können sie dort Asbestose, eine chronisch-entzündliche Erkrankung der Atemwege und Lunge, erzeugen. Asbest verursacht auch heute noch die meisten Berufskrankheiten mit Todesfolge, da die Fasern tief in die Lunge eindringen, in angrenzende Gewebe und Organe wandern und dort nach ca. 30 Jahren zu Tumoren führen kann.
Daher ist der Schutz der Arbeitnehmer und Umwelt, v.a. bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, bei denen sehr hohe Fasermengen freigesetzt werden, unerlässlich.
Laut Gefahrstoffverordnung sind z. B. Verantwortliche einer Asbestsanierung von schwachgebundenen Asbestprodukten verpflichtet, sich als Sachkundige auszuweisen.
In diesem Seminar lernen Sie die verschiedenen Einsatzgebiete, die Unterschiede zw. Schwach- und festgebundenem Asbest, den sicheren Umgang und die Vorgaben zur Entsorgung kennen. Die Inhalte orientieren sich dabei an den Vorgaben der TRGS 519 (Anlage 3).
Dieses Seminar richtet sich an:
Das Seminar zur Sanierung von Asbestzementprodukten, schwach gebundenem Asbest und emissionsarmen Verfahren ist als Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde nach Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) behördlich bundesweit anerkannt und basiert auf der Neufassung der TRGS 519 Ausgabe Januar 2014 (letzte Änderung Oktober 2019).
Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519 Anlage 3 schließt den Sachkundelehrgang nach Anlage 4 mit ein.
Vermittelt werden in dem Seminar nicht nur Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang mit Asbest, sondern er befähigt auch zur Leitung einer Asbest-Sanierungsbaustelle und umfasst folgende Inhalte:
Seminarräume der grieseler gmbh.
Der Sachkunde-Lehrgang dauert 4 Tage. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 20 Personen beschränkt.
Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind unbedingt erforderlich.
Nach bestandener Sachkundeprüfung erhalten die Teilnehmenden das bundesweit gültige Zeugnis über den Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3.
Dieser Sachkundenachweis ist für einen Zeitraum von 6 Jahren ab Ausstellungsdatum gültig. Wird vor Ablauf ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang (TRGS 519, Anlage 5) besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere 6 Jahre.
Wir freuen uns auf einen persönlichen Austausch und unterstützen Sie gern in der Planung, Konzeption und Durchführung Ihrer Personalentwicklungsmaßnahmen.
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