Laut Bestimmungen des Kinder-Bildungsgesetzes müssen alle pädagogischen Fachkräfte zum staatl. gepr. Erzieher weitergebildet werden. Ein Bestandteil der Prüfungszulassung durch den für Sie zuständigen Regierungsbezirk sind mindestens sechs Wochen in Vollzeit oder 480 Stunden in Teilzeit einschläge Berufserfahrung. Diese Stunden erlangen Sie im Verlauf unserer Qualifizierung. Nach erhaltener Prüfungszulassung können Sie an unserem „Vorbereitungslehrgang zum staatl. gepr. Erzieher“ teilnehmen.
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