Die überarbeitete Gefahrenstoffverordnung (veröffentlicht März 2022) erfordert eine Schadstofferkundung für Gebäude vor 1993, um Asbestverdacht auszuschließen. Bei positivem Asbestbefund gibt es längere Bauzeiten und höhere Kosten für die Sanierung. Die neue Verordnung (ab Sep 2023) führt neue Regelungen und Anforderungen für Tätigkeiten mit Asbest ein. Es gibt erweiterte Begriffsbestimmungen und zusätzliche Informations- und Mitwirkungspflichten.
Wohnungs- und Immobilienunternehmen müssen mehr Planungsaufwand und längere Vorlaufzeiten für Erkundungsmaßnahmen einplanen. Beim Antreffen von Schadstoffen ohne vorherige Erkundung sind Baustillstand, nicht verhandelbare Nachträge und somit höhere Baukosten die Folge.
• Asbest und die Auswirkungen des Generalverdachts infolge der neuen Gefahrstoffverordnung
• Inhalte der neuen Gefahrenstoffverordnung, wie u.a. der höhere Planungsaufwand, längere Vorlaufzeit durch Erkundungsmaßnahmen
• weitere typische Gebäudeschadstoffe
o Polychlorierte Biphenyle, PCB
o Polycyclische Kohlenwasserstoffe, PAK
o künstliche Mineralfaser, KMF
o Hexabromcyclododecan, HBCD
o Radon
o Etc.
• Abbruchplanung von baulichen Anlagen
• Besonderheiten bei Ausschreibungen für Schadstoffsanierung und Abbruch
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