Asbest ist eine Gruppenbezeichnung für natürlich vorkommende, silikatische Minerale.
Es ist chemisch sehr beständig, nicht brennbar und eignet sich aufgrund der hohen Elastizität, Zugfestigkeit und Bindefähigkeit sehr gut, um es mit anderen Materialen zusammen zu diversen Produkten zu verarbeiten. So wurde es in Deutschland bis zum Herstellungs- und Verwendungsverbot 1993 z.B. in Dacheindeckungen, Fassadenverkleidungen, Wasser- und Abwasserleitungen aus Asbestzement eingesetzt, oder aber auch als Zuschlagstoff für Kitte, Dichtungsmassen, Wandputze und Bodenbeläge verwendet. In der EU gilt dieses Verbot seit 2005.
Allerdings besitzt Asbest auch die Eigenschaft, sich in feine Fasern zu zerteilen, die sich der Länge nach aufspalten und eingeatmet werden können. Gelangen Fasern z.B. in die Lunge oder Zwerchfell können sie dort u.a. Asbestose, eine chronisch-entzündliche Erkrankung der Atemwege und Lunge, erzeugen.
Asbest verursacht auch heute noch die meisten Berufskrankheiten mit Todesfolge, da die Fasern tief in die Lunge eindringen, in angrenzende Gewebe und Organe wandern und dort nach ca. 30 Jahren zu Tumoren führen können.
Der Schutz der Arbeitnehmer und Umwelt, v.a. bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, bei denen sehr hohe Fasermengen freigesetzt werden, ist daher unerlässlich. Jeder Betrieb, der ASI-Arbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen. Auch Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis durchführen wollen, benötigen einen Sachkundenachweis. Dies gilt auch für Privatpersonen (§§ 326, 328 StGB).
In diesem Seminar lernen sie die verschiedenen Einsatzgebiete von Asbestzementprodukten, den sicheren Umgang bei Tätigkeiten geringer Exposition, geringen Umfangs, emissionsarme Verfahren und die Vorgaben zur Entsorgung kennen. Die Inhalte orientieren sich dabei an den Vorgaben der TRGS 519 (Anlage 4).
Dieses Seminar richtet sich z.B. an:
Staatlich anerkannter Sachkundelehrgang („kleiner Asbestschein“) Anlage 4C, TRGS 519, zum Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 TRGS 519 (Integrierter ASI-Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4 A und B) für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
Vermittelt werden in dem Seminar folgende Inhalte:
Seminarräume der grieseler gmbh.
Der Sachkunde-Lehrgang dauert 2 Tage. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 20 Personen beschränkt.
Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind unbedingt erforderlich.
Nach bestandener Sachkundeprüfung erhalten die Teilnehmenden das bundesweit gültige Zeugnis über den Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4C.
Dieser Sachkundenachweis ist für einen Zeitraum von 6 Jahren ab Ausstellungsdatum gültig. Wird vor Ablauf ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang (TRGS 519, Anlage 5) besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere 6 Jahre.
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